Bornheim steht vor einem wichtigen Schritt in Richtung nachhaltiger Energieversorgung und kommunaler Wertschöpfung. Zwei Teilprojekte für die geplanten Windenergieprojekte in der Rheinebene stehen unmittelbar in den Startlöchern. Aus Sicht der CDU Bornheim ein starkes Signal für verantwortungsvolle Energiepolitik vor Ort.
Für Teilprojekt 1 sind sechs Windenergieanlagen zwischen Sechtem und der L192 geplant und bereits genehmigt. Der Zuschlag der Bundesnetzagentur nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz liegt vor, der Baubeginn ist für März 2026 vorgesehen. Für die Stadt Bornheim bedeutet dies nach Angaben des Betreibers Einnahmen von rund 120.000 Euro jährlich über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren.
Für Teilprojekt 2 wurden im Dezember 2025 ebenfalls sechs Windenergieanlagen genehmigt, die zwischen der L192 und dem Eichenkamp entstehen. Wesentlicher Unterschied: Hier greift zusätzlich das Bürgerenergiegesetz NRW, das neben der Beteiligung der Stadt Bornheim auch konkrete Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger vorsieht. Geplant sind unter anderem Beteiligungsmodelle in Form von Nachrangdarlehen oder über eine Bürgerenergiegenossenschaft.
Die CDU Bornheim sieht in den beiden Projekten eine große Chance für Klimaschutz und regionale Wertschöpfung zugleich. Diese Mittel fließen direkt in den kommunalen Haushalt und stärken damit langfristig die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Stadt – etwa für Schulen, Infrastruktur, Vereine oder soziale Projekte. Für die CDU Bornheim ist klar: Wer Windenergie akzeptiert, muss auch fair beteiligt werden. Die Kombination aus kommunaler Zahlung und Bürgerbeteiligung schafft Transparenz, Teilhabe und regionale Wertschöpfung.

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