Trennung des Ausbaus der Koblenzer Straße von der Planung zur Wohnbebauung ist sinnvoll.

06.06.2017

Die CDU Bornheim begrüßt den mit großer Mehrheit durch den Stadtrat gefassten Beschluss, den Ausbau der Koblenzer Straße zwischen Fuhrweg und Maarpfad einerseits und die Errichtung eines neuen Wohnviertels im Hinterliegerbereich der Koblenzer Straße und des Fuhrweges andererseits in jeweils gesonderten Planungen voranzutreiben. Beide Maßnahmen haben jeweils unterschiedlichen Charakter und eigenständige Fragestellungen. Durch die Trennung der Planverfahren wird sichergestellt, dass auftretende Probleme in einem Planbereich nicht zugleich das zügige Voranschreiten in dem anderen Planbereich behindern. Die Abtrennung des Ausbaus der Koblenzer Straße drängt sich insbesondere auch deshalb auf, weil diese Straße schon im gegenwärtigen Zustand die Erschließungsfunktion für die beidseitig der Straße in den letzten Jahren errichteten Wohnhäusern problemlos wahrnimmt und nach einem vorliegenden Verkehrsgutachten auch ausreichend ist, um die äußere Erschließung der geplanten Wohnhäuser im Hinterliegerbereich in baurechtlicher Hinsicht sicherzustellen. Gleichwohl hat die Koblenzer Straße gegenwärtig lediglich den Status einer Baustraße. Ziel muss es sein, in absehbarere Zeit den vollständigen Ausbau der Koblenzer Straße zu realisieren, um die aus städtebaulicher Sicht erforderliche Abrundung des Gesamtbildes zu erreichen und allen Erfordernissen des ruhenden und fließenden Verkehrs Rechnung zu tragen. Der Investor des neuen Wohnviertels im Hinterliegerbereich hat sich bereit erklärt, 20 Prozent der Ausbaukosten für die Koblenzer Straße zu tragen. Dieses Angebot erhöht die Chancen für einen zeitnahen Ausbau der Koblenzer Straße nach Fertigstellung der Wohnbauten. Zugleich könnten sich dadurch auch die Beiträge der Anlieger der Koblenzer Straße für deren Ausbau verringern.

Die CDU Bornheim wird ein wachsames Auge darauf haben, dass nunmehr alsbald die nach dem Baugesetzbuch vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Verwaltung durchgeführt wird. Hierdurch soll jedem Betroffenen, aber auch der Allgemeinheit Gelegenheit gegeben werden, sich mit den Grundzügen der Planung zu befassen und Anregungen oder Bedenken vorzubringen. Diese sind dann im Entscheidungsprozess zu berücksichtigen und abzuwägen.