Der CDU-Fraktionsvorsitzende Lutz Wehrend spricht sich gegen die dauerhafte Wiedereinführung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner in den Fachausschüssen des Bornheimer Stadtrates aus. Gleichzeitig betont er, dass fachlicher Sachverstand und die Perspektiven betroffener Bürgerinnen und Bürger bei konkreten Themen ausdrücklich in die politische Beratung einbezogen werden sollen.
„Es geht uns nicht darum, Bürgerinnen und Bürger oder deren Sachverstand außen vor zu lassen. Im Gegenteil: Wenn bei einer konkreten Fragestellung zusätzliches Fachwissen oder die Sicht einer bestimmten Bevölkerungsgruppe gebraucht wird, müssen diese Menschen auch gehört werden“, erklärt Wehrend.
Eine generelle und dauerhafte Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner hält der CDU-Fraktionsvorsitzende jedoch nicht für erforderlich. Die fachliche Beratung der Fachausschüsse werde bereits durch die gewählten Ratsmitglieder und die von den Fraktionen benannten sachkundigen Bürgerinnen und Bürger gewährleistet. Darüber hinaus hätten die Fraktionen jederzeit die Möglichkeit, vor Beratungen zusätzliche Expertise einzuholen.
Entscheidend ist für Wehrend zudem, dass das geltende Kommunalrecht bereits eine flexible Lösung vorsieht. Nach § 58 Abs. 3 Satz 4 GO NRW können Vertreterinnen und Vertreter von Bevölkerungsgruppen, die von einer zu beratenden Angelegenheit vorwiegend betroffen sind, sowie Sachverständige zu den Beratungen eines Ausschusses hinzugezogen und angehört werden.
„Damit haben wir bereits heute ein Instrument, um genau den Sachverstand in den Ausschuss zu holen, der bei einem bestimmten Thema gebraucht wird. Warum sollten wir deshalb dauerhaft zusätzliche Mitglieder berufen?“, fragt Wehrend.
Aus seiner Sicht hat dieses Vorgehen einen entscheidenden Vorteil: Die Beteiligung kann sich am jeweiligen Thema orientieren. Bei einer Frage aus dem Bereich Mobilität können beispielsweise entsprechende Fachleute oder Betroffene hinzugezogen werden, bei sozialen Fragestellungen andere Experten oder Vertreter der betroffenen Bevölkerungsgruppen.
„Wir wollen die richtigen Menschen zu den richtigen Themen hören. Das ist aus meiner Sicht zielgerichteter als eine pauschale dauerhafte Berufung in mehrere Fachausschüsse“, so Wehrend.
Hinzu komme der zusätzliche organisatorische und finanzielle Aufwand einer generellen Wiedereinführung. Neben der zusätzlichen Arbeit für die Gremienverwaltung und der Vorbereitung der Sitzungen entstünden auch weitere Kosten durch Sitzungsgelder. Angesichts der bereits bestehenden Möglichkeiten zur Beteiligung und fachlichen Beratung sei dieser zusätzliche Aufwand aus Sicht Wehrends nicht gerechtfertigt.
„Bürgernähe bedeutet für mich nicht, möglichst viele Menschen dauerhaft in Gremien zu berufen. Bürgernähe bedeutet, die Menschen mit ihrer Erfahrung und ihrem Wissen dort einzubeziehen, wo ihr Beitrag für eine konkrete Entscheidung wichtig ist.“
Wehrend setzt daher auf eine flexible, themenbezogene Beteiligung. Zusätzlicher Sachverstand soll weiterhin ausdrücklich genutzt werden – allerdings dort, wo er konkret benötigt wird, und nicht als dauerhafte Erweiterung der Fachausschüsse.
„Wir sollten Beteiligung nicht an der Zahl der Ausschussmitglieder messen. Entscheidend ist die Qualität der Beratung. Und dafür bietet das geltende Recht bereits die notwendigen Möglichkeiten“, fasst der CDU-Fraktionsvorsitzende zusammen.

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