
Die Fraktionen von CDU, FDP und UWG stellen sich bei der Entwicklung des Roisdorfer Baugebiets RO22 gegen den Entwurf der Verwaltung. Konkret geht es bei dem Änderungsantrag der drei Fraktionen, den zukünftigen Eigentümern eine größtmögliche Freiheit bei der Auswahl des Haustyps zu ermöglichen. Mit der Entwicklung der Roisdorfer Fläche wurde ein Vorhabenträger beauftragt, der den Bebauungsplan im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages mit der Stadt Bornheim umsetzt. Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf würde lediglich einen Haustyp zulassen, dies wird allerdings erst bei genauerer Recherche der textlichen Festsetzungen offensichtlich und ist für den Laien kaum erkennbar.
„Wir wollen den Käufern nicht vorschreiben, in welchem Haus sie später zu wohnen haben. Diese Gleichmacherei werden wir verhindern! So viele Wünsche wie mit dem Erwerb des eigenen Hauses verbunden sind, so vielfältig sollten auch die Möglichkeiten sein, sich mit dieser Lebensentscheidung selbst zu verwirklichen“, fordern die drei Fraktionen.
Das betroffene Plangebiet ist 3,7 ha groß. Im Wesentlichen grenzt es im Norden an die Bebauung am Fuhrweg, an einem Feldweg im Osten, an der Herseler Straße im Süden und an der Bebauung entlang der Mannheimer Straße im Westen. Immerhin entstehen ca. 90 Wohneinheiten, davon 54 Doppelhaushälften. Die Fraktionen von CDU, UWG und FDP wünschen sich bei der Entwicklung eine möglichst große Vielfalt und keine Monotonie. Zukünftige Käufer sollen selbst die Entscheidung treffen können, welcher Haustyp ihren Ansprüchen gerecht wird.
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