Willkür und diktatorisches Verhalten

10.03.2024

Land NRW, Bezirksregierung Köln und Regionalrat missachten rechtskräftige Pläne.

Stellungnahme der CDU-Fraktion Bornheim

Die CDU-Fraktion hält die Planungen zum neuen Teil-Regionalplan „Erneuerbare Energien“ für Willkür und erkennt darin diktatorisches Verhalten.

Für die Rheinebene wird über die Möglichkeit einer Höhenbegrenzung von 150 Metern fantasiert, die sich aus der Kulturerbeverträglichkeitsprüfung der Brühler Schlösser ergeben könnte. Für den Villrücken wird die faktische Höhenbegrenzung von 150 Metern wegen der Nähe zum Fliegerhorst Nörvenich als irrelevant betrachtet.

“Was denn nun? Sind Höhenbegrenzungen in der Rheinebene anders zu bewerten als auf dem Villerücken? Das ist Willkür!“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende, Lutz Wehrend. „Wir haben in einem rund 2-jährigen formalen Verfahren einen Teil-Flächennutzungsplan Windenergie für Bornheim erarbeitet. Dieser ist rechtskräftig. Und wir haben schon viel Fläche ausgewiesen. Jetzt kommen Bezirksregierung und Regionalrat und wollen mit einem Federstrich alles vom Tisch wischen und noch mehr. Das ist eine Missachtung der kommunalen Selbstverwaltung“, so Wehrend weiter.

„Wo sind wir denn hier? Leben wir in einem Rechtsstaat, in dem Entscheidungen auf Fakten basieren oder werden jetzt Entscheidungen auf Basis von Vermutungen und unterschiedlichen Auslegungen derselben Frage getroffen? Die Missachtung der Beschlüsse des Bornheimer Rates hat was von diktatorischem Verhalten“, ergänzt Sascha A. Mauel, Fraktionsgeschäftsführer und Vorsitzender der CDU Bornheim. „Erst “Bürokratistan“ und jetzt das. Da muss man sich über Politikverdrossenheit und populistisch-extremistische Bestrebungen nicht wundern“, so Mauel weiter.

„Wir erwarten ganz klar, dass die rechtskräftigen Konzentrationszonen Windenergie vollständig auf die Flächenziele angerechnet werden und keinerlei Änderungen erfolgen. Alles andere ist nicht akzeptabel“, so Wehrend abschließend.

Wie berichtet, wollen Bezirksregierung Köln und Regionalrat die beiden rechtskräftigen (!) Konzentrationsflächen Windenergie in Bornheim nicht anerkennen. Die Fläche in der Rheinebene darf zwar weiter mit Windrädern bebaut werden. Eine Anrechnung auf die Flächenziele für erneuerbare Energie erfolgt jedoch nicht. Die Fläche auf dem Villerücken wird hingegen fast doppelt so groß und überschreitet die von der Stadt Bornheim ausgewiesenen Konzentrationsflächen deutlich.