Windenergie CDU für beide Konzentrationsflächen

30.03.2023

CDU-Fraktion Bornheim befürwortet die Offenlage zur Ausweisung von zwei Konzentrationsflächen für Windenergie in Bornheim

Die CDU-Fraktion Bornheim befürwortet die Offenlage zur Ausweisung von zwei Konzentrationsflächen für Windenergie in Bornheim. Aus Sicht der CDU-Fraktion sprechen folgende Gründe dafür:

  1. Der Rat der Stadt Bornheim hat Mitte 2021 beschlossen, dass Bornheim bis 2035 zu mindestens 80% und bis 2045 vollständige Klimaneutralität erreicht. Zur Erreichung dieser Klimaziele tragen viele Maßnahmen bei, ausdrücklich auch die Nutzung von Windenergie. Vor diesem Hintergrund sollten wir nicht nur ein Minimalprinzip hinsichtlich der Flächen und der Zeithorizonte verfolgen. Vielmehr sollten wir an Lösungen arbeiten, die es ermöglichen, die Ziele bereits vorzeitig zu erreichen. Die Ausweisung von zwei Konzentrationsflächen für Windenergie ist in dieser Hinsicht zielführend.
  1. Der Bedarf an elektrischer Energie steigt zunehmend. Mehr Ladesäulen für Elektroautos, mehr e-Bikes, mehr Wärmepumpen, mehr Personen- und Gütertransport über die Schiene, um nur einige Beispiele zu nennen. Der Strom, der aus der "Steckdose kommt", muss auch irgendwie und irgendwo produziert werden. Nach dem Ausstieg aus Atom und Kohle müssen und können andere regenerative Energiequellen ausgebaut werden. Neben Biogas, Erdwärme, Photovoltaik, Wasser und Wasserstoff stellt die Windenergie einen wichtigen Baustein dar. Nach unserer Auffassung gilt es, die unterschiedlichen Energieträger intelligent zu verknüpfen bzw. zu vernetzen mit dem Ziel, unseren Energiebedarf vollständig aus regenerativen Quellen zu decken.
  1. Während des in Bornheim laufenden Verfahrens zur Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Wind wurden durch die Ampelregierung die gesetzlichen Grundlagen für Windenergie erheblich verändert. So wurden erstmals konkrete Flächenziele festgelegt, die es bis 2032 mindestens zu erreichen gilt. Darüber hinaus fielen bis dato mögliche planerische Hürden weitgehend weg. Beispielhaft sei hier der Landschaftsschutz genannt. Dies bedeutet, dass wir als Stadt unbedingt die rechtlichen Möglichkeiten nutzen sollten, um die Handlungsvollmacht und Steuerungshoheit für uns zu behalten. Nur durch die Ausweisung substanzieller Flächenanteile können wir vermeiden, dass zukünftig – ungesteuert – Windenergieanlagen auf allen (!) geeigneten Flächen im Außenbereich in Bornheim errichtet werden.
  1. Schließlich ist uns auch wichtig zu unterstreichen, dass es keine guten und schlechten Landschaftsteile in Bornheim gibt. Selbstverständlich sind die berechtigten Interessen aller Flächen- und Luftraumnutzenden, gleich ob Mensch oder Tier, genau zu prüfen, zu bewerten und schließlich zu entscheiden. Entscheidungen, die auf Fakten basieren tragen wir mit. Entscheidungen aus Willkür, wie sie von jeweils interessierten Seiten gerne populistisch und mitunter lautstark herausposaunt wird, lehnen wir ab. Darunter fällt ausdrücklich die Herausnahme von Potenzialflächen aus dem laufenden Verfahren, „weil dort keine Windräder gebaut werden sollen …“.