Windenergie CDU für beide Konzentrationsflächen

08.09.2023

Die CDU-Fraktion Bornheim stimmt FÜR die Ausweisung der beiden Konzentrationsflächen für Windenergie „Rheinebene“ und „Villerücken“.  

Die CDU-Fraktion Bornheim stimmt FÜR die Ausweisung der beiden Konzentrationsflächen für Windenergie „Rheinebene“ und „Villerücken“. Aus Sicht der CDU-Fraktion sprechen folgende Gründe dafür:

1. Geänderte Gesetzgebung: Während des in Bornheim laufenden Verfahrens zur Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans wurden durch die Ampelregierung die gesetzlichen Grundlagen für Windenergie erheblich verändert. So wurden konkrete Flächenziele festgelegt. Allgemein sind danach bis 2032 mindestens 1,8% der Flächen einer jeden Kommune für Windenergie auszuweisen. NRW ist sehr unterschiedlich dicht besiedelt. Daher wird das allgemeine Flächenziel nur zu erreichen sein, wenn Kommunen mit hohen Potenzialflächenanteilen mehr ausweisen, um damit die fehlenden Ausweisungsmöglichkeiten von Städten wie Köln, Brühl, Wesseling oder Bonn mit abzudecken. Bornheim ist daher gefordert, deutlich mehr Potenzialfläche auszuweisen und kommt dieser Verpflichtung mit einem Umfang von 5,1% der Flächen des Gemeindegebiets deutlich nach.

2. Steuerungshoheit behalten: Im Zusammenhang mit der geänderten Gesetzgebung können und müssen wir alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, die Steuerungshoheit über das Gemeindegebiet für uns zu behalten. Nur durch die Ausweisung substanzieller Flächenanteile können wir vermeiden, dass Windräder – wild – auf allen (!) geeigneten Flächen in Bornheim errichtet werden dürften. Deswegen sind sämtliche Versuche, Flächen aus dem laufenden Verfahren zu nehmen mit lapidaren Begründungen à la „Windenergie gerne – nur nicht bei uns“ gut geeignet, das Verfahren scheitern zu lassen. Kurzum: Würde nun lediglich eine der beiden Potenzialflächen ausgewiesen werden und die Behörden akzeptieren dies nicht, ist mit einem Wildwuchs im gesamten Gemeindegebiet zu rechnen. Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Windräder sind nicht schön und das Landschaftsbild wird erheblich verändert. Gleichwohl ist es nach Auffassung der CDU-Fraktion besser, die Veränderung in zwei Zonen zu konzentrieren und eben nicht auf ganz Bornheim zu erstrecken.

3. Ablehnung von Populismus und Spaltung: Im Zusammenhang mit den Flächenzielen stellen wir fest, dass eher einseitig interessierte Kreise sich offenbar nicht ansatzweise mit den rechtlichen Gegebenheiten und inhaltlichen Ausarbeitungen auseinandergesetzt haben oder/ und dies nicht wollen. Anders sind die populistischen Versuche nicht zu erklären, einzelne Gebiete ohne fachlich-sachlich fundierte Begründung dem Verfahren zu entziehen. Auch die Spaltung der Bürgerinnen und Bürger durch die unterschiedlich stark bewerteten Landschaftsschutzgebiete Rheinebene und Villerücken missbilligt die CDU-Fraktion. „Bei uns soll’s schön bleiben“ und „Windkraft gerne – nur nicht bei uns“ lehnt die CDU-Fraktion ausdrücklich ab.

4. Klimaneutralität 2035/ 2045: Der Rat der Stadt Bornheim hat Mitte 2021 beschlossen, dass Bornheim bis 2035 zu mindestens 80% und bis 2045 vollständige Klimaneutralität erreicht. Zur Erreichung dieser Klimaziele tragen viele Maßnahmen bei, ausdrücklich auch Windenergie. Auch vor diesem Hintergrund sollten wir nicht nur nach dem Minimalprinzip vorgehen. Wer Klimaneutralität ernsthaft erreichen will, muss sich nicht nur an diesem Ziel, sondern auch an verantwortlichen Entscheidungen messen lassen.

5. Steigender Energiebedarf: Der Bedarf an elektrischer Energie steigt zunehmend. Mehr Digitalisierung, mehr Ladesäulen für Elektroautos, mehr e-Bikes, mehr Wärmepumpen, mehr Personen- und Gütertransport über die Schiene, um nur einige Beispiele zu nennen. Der Strom, der aus der "Steckdose kommt", muss auch irgendwie und irgendwo produziert werden. Nach dem Ausstieg aus Atom und Kohle müssen und können andere regenerative Energiequellen ausgebaut werden. Neben Biogas, Erdwärme, Photovoltaik, Wasser und Wasserstoff stellt die Windenergie einen wichtigen Baustein dar. Nach unserer Auffassung gilt es, die unterschiedlichen Energieträger intelligent zu vernetzen mit dem Ziel, unseren Energiebedarf vollständig aus regenerativen Quellen zu decken.

6. Steuereinnahmen: Schließlich werden die durch die Windräder erzielten Umsätze entsprechend besteuert. Diese Einnahmen fließen dem städtischen Haushalt zu. Vor dem Hintergrund der nach wie vor angespannten wirtschaftlichen Lage sowie unter Berücksichtigung der anstehenden Investitionen und laufenden Unterhaltungskosten der städtischen Infrastruktur werden diese Steuereinnahmen dringend benötigt.